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Blog

Taxing Plastic Packaging

Angela Lang-Horgan

Plastic Packaging Tax

Der wachsende Berg an Plastikabfall und seine schreckliche Auswirkung auf unsere Umwelt steht seit geraumer Zeit im Rampenlicht, besonders nachdem China die Einfuhr von Plastikabfall im Januar 2018 eingestellt hat.

Im Mai 2018 schlug die EU Kommission vor, eine Steuer von 80 Cent pro Kilogramm von nicht wiederverwertetem Plastikabfall einzuführen (und gleichzeitig zusätzliche EUR 6.6 Milliarden pro Jahr für den EU Haushalt zu generieren, der durch den Austritt UKs aus der EU geschwächt ist). Die Steuer auf den Plastikabfall soll von den EU Mitgliedstaaten getragen werden.

Im Gegensatz dazu soll die neue "Plastic Packaging Tax", die die britische Regierung ab April 2022 erheben will, von Unternehmen bezahlt werden, die Plastikverpackung in UK herstellen oder in das Vereinigte Königreich (leer oder befüllt) einführen.

Die Steuer, die erstmals von der britischen Regierung in 2018 angekündigt wurde, zielt darauf, “eine weltweit führende Steuer” auf die britische Produktion und den Import von Plastikverpackung mit einem Anteil von weniger als 30 % wiederverwertetem Material zu begründen. Die Steuer will die Produktion von nachhaltigerer Plastikverpackung fördern und den Anteil an wiederverwertetem Plastik erhöhen.

Ein Steuersatz von £200 pro Tonne ist geplant. Eine Geringfügigkeitsgrenze von 10 Tonnen soll die kleinsten Unternehmen von exzessivem Verwaltungsaufwand verschonen.

Für in das Vereinigte Königreich eingeführte Plastikverpackung will die britische Regierung die Steuer derjenigen Person auferlegen, “in dessen Auftrag die Plastikverpackung zuerst in UK kommerziell verwertet wird” (d.h. transportiert, gelagert etc.). Importe für persönliche oder nicht-unternehmerische Zwecke durch den ersten Kunden im Vereinigten Königreich sollen aber nicht der Besteuerung unterliegen. Eine gesamtschuldnerische Haftung, z. B. des Steuerschuldners und des Betreibers eines britischen fulfilment house, wird diskutiert.

Im Moment berät sich die britische Regierung mit Interessenvertretern zur genauen Gestaltung der steuerlichen Bestimmungen und ihrer Einführung (z. B. im Hinblick auf die von der Steuer erfassten Arten von Plastik, des Steuerpflichtigen im Falle einer Lieferkette, von Ausnahmevorschriften, der Rechnungsstellung und der steuerlichen Registrierung), obwohl bereits eine erhebliche Anzahl von Details fest ausgearbeitet zu sein scheint.

Die britische Regierung plant, das Primärrecht im Rahmen der Finance Bill 2020-21 einzubringen, gefolgt von Sekundärrecht im Entwurf und Richtlinien.

Es wird für die Plastikindustrie wichtig sein, die neue Gesetzesinitiative so genau wie möglich zu verfolgen. Die Plastic Packaging Tax kann - abhängig von den individuellen Umständen eines Unternehmens, seiner Produkte und seiner Lieferbedingungen - zu einem neuen Kostenfaktor und zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen. Beides sollte bestmöglich vermieden werden. Wir raten dazu, neue Verträge über Plastikverpackung sorgfältig auszuarbeiten und bestehende Lieferbedingungen zu überdenken.