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Blog

Brexit: Umsatzsteuer und andere Labyrinthe

Angela Lang-Horgan

VAT and Brexit

Am 16. April 2020 veröffentlichte die EU Commission eine aktualisierte Version ihres hilfreichen Wegweisers zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Warenbewegungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/notice_to_stakeholders_brexit_online_sales_0.pdf

Dieses Papier bringt die drastische Wirklichkeit des Austrittsvertrags für Waren ins Rampenlicht. Trotz des Karfreitagsabkommens und dem Blick der Öffentlichkeit entwunden dank einer beachtenswerten PR der Johnson Regierung, hat der Austrittsvertrag das Vereinigte Königreich für Waren effektiv in zwei Teile im Hinblick auf Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Zölle gespalten: Großbritannien und Nordirland.

Das hat zu einem Grad an Komplexität geführt, den man in diesen Rechtsbereichen noch nicht gesehen hat.

Zölle im Besonderen sind ein Minenfeld. Jede Warenbewegung nach oder von Nordirland im Hinblick auf den Rest des Vereinigten Königreichs, auf die EU oder auf Drittländer wird anders gehandhabt und unterliegt Zöllen in unterschiedlicher Weise. Zum Beispiel kann nach dem strengen Wortlaut des Austrittsvertrags die Einfuhr von Waren nach Nordirland aus Drittländern wie den USA unterschiedlichen Zollsatzsystemen unterliegen, je nachdem wie sich die Umstände der Einfuhr gestalten. Oder: Die Einfuhr von Gemeinschaftswaren von Nordirland nach Großbritannien unterliegt geringeren Zollbeschränkungen als die Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen EU-Gebieten. Außerdem sind wichtige Einzelheiten für die Feststellung von Zollsätzen - die einen Handel in ein verlustbringendes Geschäft oder einen kommerziellen Erfolg verwandeln können - noch nicht entschieden. Offensichtlich wurden hier Verhandlungspunkte, zu denen sich das Vereinigte Königreich und die EU nicht im Rahmen des Austrittsvertrages einigen konnten, auf eine spätere Diskussion im Gemeinsamen Ausschuss zwischen den Vertragsparteien vertagt. Wie man aber im Moment gut sehen kann sind das Vereinigte Königreich und die EU erneut fast an einem Verhandlungsstillstand angelangt. Von nutzbringenden Ergebnissen ist keine Spur zu sehen. Unternehmen werden als Spielbälle behandelt - wie immer.

Nichtsdestotrotz ist nicht alles Trübsal.

Nordirland mit seinem privilegierten Zollportal ins Vereinigte Königreich sowie seiner “behaglichen” Position innerhalb des Binnenmarktes kann sich zu einem fruchtbaren Nährboden für Unternehmen entwickeln.

Es wird auch fesselnd werden zu beobachten wie das Umsatzsteuerrecht des Vereinigten Königreichs und der EU graduell im Laufe der Zeit durch die Kräfte von unterschiedlicher Rechtsprechung und neuer Gesetzgebung auseinanderdriften. Das könnte umsatzsteuerliche Vorteile für Unternehmen hervorbringen.

Und Leistungen, für die die vom Austrittsvertrag geschaffene Grenze zwischen Großbritannien und Nordirland wunderbarerweise wieder verschwindet, sind ein zusätzliches Gebiet mit Potential: Sobald das Vereinigte Königreich die Fesseln des EU-Rechts nach dem Ende der Übergangszeit abgestreift hat, wird es sehr darum bemüht sein, seine neue legislative Freiheit vorzuführen und neue Unternehmen anzuziehen. Umsatzsteuerliche Chancen, vor allem in dem Bereich der Finanzdienstleistungen, könnten dabei nicht weit entfernt sein.

Gewöhnen Sie sich an Labyrinthe. Sie werden die neue Realität werden!