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Angela Lang-Horgan deutsch

 

Angela Lang-Horgan

Angela Lang-Horgan hat eine über 20-jährige Erfahrung im deutschen und britischen Umsatzsteuerrecht. Da sie sowohl in unternehmensinternen Steuerabteilungen als auch als externe Beraterin tätig war, ist sie besonders versiert darin, Anforderungen des Umsatzsteuerrechts in die Unternehmenspraxis umzusetzen. Aufgrund ihres rechtlichen und steuerlichen Hintergrunds kann Angela Lang-Horgan ihren Mandanten rechtstechnisch komplexe Antworten und handfesten praktischen Umsatzsteuer-Rat bieten. Sie hat mit blue chip-Unternehmen und start-ups zusammengearbeitet und dabei an breitgefächerten Umsatzsteuerthemen und in einer Vielzahl von Industriezweigen mitgewirkt (z. B. Luftfahrt, Automobil, Anlagenbau, Gesundheitswesen, Immobilien, Technologie, Telekommunikation). 

Angela Lang-Horgan hat erhebliche internationale Erfahrung; sie hat an umsatzsteuerlichen Projekten in verschiedenen nationalen Rechtssystemen und vor Ort in Japan, Singapur, Belgien und USA (zusätzlich zu Deutschland und UK) gearbeitet.

Angela Lang-Horgan hält deutsche und britische Berufsqualifikationen: Sie ist deutsche Rechtsanwältin (Mitglied der Rechtsanwaltskammer München, Erstzulassung in 2001) sowie deutsche und britische Steuerberaterin (Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg seit 2005 und der britischen Steuerberaterkammer) . Außerdem ist sie Fellow des Chartered Institute of Taxation, London (FCTA). Angela Lang-Horgan ist ferner Mitglied im Fachausschuss indirekte Steuern der britischen Steuerberaterkammer, im Fachausschuss der VAT Practitioners' Group, der britischen Umsatzsteuervereinigung, und Mitglied im UmsatzsteuerForum e.V. She war beteiligt an Konsultationen zu Änderungen des britischen Umsatzsteuergesetzes, beispielweise hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Organschaft und der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen.

Angela Lang-Horgan vertritt darüber hinaus das Chartered Institute of Taxation im Indirect Taxes Committee von CFE Europe, einer in Brüssel ansässigen Organisation, die 33 nationale Steuerberaterorganisationen in 26 europäischen Ländern mit mehr als 200.000 Mitgliedern vereint und sich zum Ziel gesetzt hat, zur Koordinierung und Entwicklung des Steuerrechts in Europa beizutragen.

Sie veröffentlicht außerdem regelmäßig Aufsätze in renommierten deutschen, britischen und internationalen Fachzeitschriften (z. B. Deutsches Steuerrecht, MehrwertsteuerRecht, Umsatzsteuer-Rundschau, Tax Journal, Taxation, International Tax Review). Einige ihrer Aufsätze wurden vom Europäischen Gerichtshof und Bundesfinanzhof anerkannt sowie im britischen Parlament zitiert. Eine Liste ihrer Veröffentlichungen finden sie hier. Daneben hält sie Seminare für den Verlag C.H. Beck zum britischen Umsatzsteuerrecht.

Angela Lang-Horgan ist deutsche und britische Staatsbürgerin.

Kontakt: angela@langandhorgan.com